Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Durch Bezahlung des Platzentgeltes und beziehen des Platzes erklärt sich der Aussteller mit allen in dieser AGB/Marktordnung angeführten Punkte und Vorschriften einverstanden.

Standgebühr, Standgestaltung

  1. Standplatzreservierungen sind nicht nötigt
  2. Die Standgebühr ist je nach Standgröße unterschiedlich. (Preise entnehmen Sie unserer Homepage)
  3. Die behördlich vorgeschriebene Fluchtwegsbreite von 3 Meter ist einzuhalten und die Brandschutztüren dürfen nicht verstellt werden!
  4. Wird ein Stromanschluss benötigt, kann er von einem Einweiser zugewiesen werden. Der Strom wird Pauschal mit € 2,- verrechnet, Kabel müssen selbst verlegt werden.

Erlaubte / nicht erlaubte Verkaufswaren

  1. Der Verkauf von Lebensmittel aller Art sowie der Ausschank von Getränken sind verboten, außer bei den vom Veranstalter bestimmten Ständen.
  2. Neuware darf nur mit Zustimmung des Veranstalters angeboten werden.
  3. Die Aufstellung und Verwendung von Feuerwerkskörper ist im gesamten Parkdeck verboten, ebenso das Verwenden von offenem Licht oder Feuer.
  4. Des Weiteren dürfen keine Waffen, Pornographische Artikel, Raubkopien, Medikamente, Tabakwaren, Wiederbetätigungswaren lebende Tieres sowie sonstige verbotene Artikel verkauft werden. Eine diesbezügliche Haftung des Veranstalters wird ausgeschlossen!
  5. Der Aussteller hat alle für seine Tätigkeit erforderlichen Berechtigungen und Bewilligungen selbst einzuholen.

Verhalten während der Veranstaltung

  1. Am gesamten Areal gilt die STVO. Das Zu-, Durch- oder Abfahren ist während der Veranstaltung (8.15 Uhr bis 12.00 Uhr) verboten.
  2. Jegliche Art von Lärmerregung und Belästigung anderer Aussteller, Besucher oder Anrainer rund um das Areal ist zu unterlassen. Weiters wird ersucht Motorenlärm auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
  3. Die Einsatzkräftezufahrten und Fluchtwege sind unbedingt freizuhalten.

Reinigung, Entfernen der Waren

  1. Es ist nicht gestattet, mitgebrachte und nicht verkaufte Ware am Veranstaltungsort zu hinterlassen.
  2. Jedoch kann gegen einen Selbstkostenbeitrag eine Entsorgung beim Veranstalter angemeldet werden(bis spätestens 11.45 Uhr).
  3. Jede Art von Müllablagern ist strengstens untersagt und wird mit einer Anzeige geahndet.
  4. Wir behalten uns vor eine Aufwandsentschädigung von zumindest € 50,- pro Anlassfall zu verrechnen.

Haftungsausschluss

  1. Eltern bzw. verantwortliche Aufsichtsperson haften für ihre Kinder! Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung und ist Schad und Klaglos zu halten.
  2. Jegliche Haftung für Schäden an Waren, Fahrzeugen, Personen oder Sonstigem ist seitens der Veranstalter ausgeschlossen.
  3. Der Veranstalter haftet weder für erworbene Produkte, Diebstahl und Sachbeschädigung noch für steuerliche und gewerbliche Angelegenheiten der Aussteller
  4. Den Anweisungen des Veranstalterpersonals ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.